Skip navigation.

Volksinitiative ...

... Ja zur Komplementärmedizin

Im September 2004 ist eine Volksinitiative “Ja zur Komplementärmedizin” lanciert worden – bereits vor Abschluss des Programms Evaluation Komplementärmedizin (PEK), in dessen Rahmen fünf wichtige komplementärmedizinische Richtungen wissenschaftlich auf ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit untersucht wurden. Und auch vor dem Entscheid von Bundesrat Pascal Couchepin, die Komplementärmedizin aus der Grundversicherung der Krankenkassen zu streichen (Juni 2005).

Berücksichtigung der Komplementärmedizin in der Verfassung

Die Initiative ist mit rund 140'000 gültigen Unterschriften im September 2005 eingereicht worden und formell zustande gekommen. Ihr Wortlaut:

„Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt ergänzt:
Art. 118a (neu) Komplementärmedizin - Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin.“

Die Initianten verlangen damit einzig die Wiederaufnahme der fünf Richtungen der ärztlichen Komplementärmedizin in die Grundversicherung, die Bundesrat Pascal Couchepin daraus ausgeschlossen hat (Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie/Pflanzenheilkunde, Neuraltherapie und Traditionelle Chinesische Medizin).

Der Stiftungsrat der PanMedion Stiftung hat im November 2005 grundsätzlich entschieden, die Eidgenössische Volksinitiative „JA zur Komplementärmedizin“ mit wiederholten Beiträgen zu unterstützen – das Anliegen ist entsprechend der Statuten der Stiftung förderungswürdig.

Riesige Sympathie im Volk, heftige Allergie im Bundesrat

Der Bundesrat empfahl die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung, das Parlament, insbesondere der Nationalrat, opponierte ebenso heftig, ehe unter dem Druck konstant sehr hoher Zustimmungswerte für die Initiative in Umfragen der Ständerat die Kehrtwendung einläutete. Ein direkter Gegenvorschlag zur Initiative in Form eines Verfassungsartikels wurde in der kleinen Kammer letztlich einstimmig angenommen. Dieser hat den identischen Wortlaut wie die Initiative und hat einzig das Wort "umfassend" aus dem Initiativtext gestrichen. Dem schloss sich letztendlich auch der Nationalrat an, und die Initianten zogen ihre Initiative zurück.

Der Verfassungsartikel kommt am 17. Mai 2009 zur Abstimmung und wird nunmehr von den Initianten sowie von Parlament und Bundesrat zur Annahme empfohlen. - Das Hin und Her um die Initiative "Ja zur Komplementärmedizin" geriet dabei zu einem vielaktigen Musterstück in Sachen Bundespolitik und lässt sich in groben Zügen unter dem Menüpunkt Informationen verfolgen.

Die PanMedion Stiftung erachtet – gemäss Umfragen zum heutigen Zeitpunkt gemeinsam mit rund 80 Prozent der Schweizer Bevölkerung – eine klare Annahme des Verfassungsartikels "Zukunft mit Komplementärmedizin" an der Urne als überaus wichtig und wünschenswert.